Ergotherapie in der Psychiatrie

Die Ergotherapie behandelt in diesem Fachbereich Patienten aller Altersstufen mit psychotischen, neurotischen, psychosomatischen Störungen und Suchterkrankungen. Es kommen Krankheitsbilder vor wie z.B.:

  • Schizophrenie, Depression, Manie
  • Demenz, Morbus Alzheimer, hirnorganisches Psychosyndrom
  • Borderline-Persönlichkeitsstörungen
  • neurotische Depressionen, Zwangs-, Angstneurosen, paranoide Persönlichkeitsstörung
  • Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Spielsucht
  • Eßstörungen, Schlafstörungen
  • Autismus, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen
Das grundsätzliche Ziel der Ergotherapie ist es, emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten zu wecken und aufzubauen und dem Patienten eine größtmögliche Selbständigkeit im Alltag über eine gute Orientierung, normalen Antrieb, alle geistigen Funktionen, umfassende Wahrnehmung, normale Motorik etc. zu ermöglichen.

Drei Behandlungsansätze sind von Bedeutung

1.
Der subjektbezogenen, ausdruckszentrierten Methode liegen tiefenpsychologisch orientierte Konzepte zu Grunde. Dem Patienten sollen Möglichkeiten erschlossen werden, über kreativ-gestalterisches Tun zur besseren Wahrnehmung von Erlebnisqualitäten zu finden, d.h. lernen, Wünsche, Bedürfnisse und Gefühle nonverbal zum Ausdruck zu bringen. Dabei steht der Gestaltungsprozess als Weg zu besserem Selbstverständnis und Einblick in die darin begründeten Reaktionsweisen im Vordergrund.

2.
Die soziozentrierte, interaktionelle Methode hat überwiegend die Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit zum Ziel. In Partner- oder Gruppenarbeit soll sowohl Individualität als auch Anpassung an eine Gemeinschaft gelebt werden.

3.
Durch die sachbezogenen, alltagsorientierten Methoden sollen verlorengegangene oder nicht vorhandene Kompetenzen erworben werden, indem kognitive, handlungsbezogene und gefühlsbezogene Fähigkeiten geübt werden. Die Patienten sollen eine bessere Orientierung finden und einen Bezug zur Realität herstellen lernen.

Die Therapie findet statt, einzeln oder in Gruppen, in

  • stationären Einrichtungen
  • teilstationären Einrichtungen (Tages- oder Nachtkliniken)
  • komplementären Einrichtungen (Wohnheimen, Tagesstätten, Sozialpsychiatrischen Zentren)
  • ambulanten Einrichtungen (ergotherapeutischen Praxen, Beratungsstellen)

  • arbeits- und berufsrehabilitativen Einrichtungen

(Entnommen dem DVE)

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