Bitte beachten Sie
Für privat oder gesetzlich versicherte Patienten/-innen
Gesetzlich versicherte Patienten/-innen
Ihr behandelnde/r Ärztin/ Arzt verordnet Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit und entsprechender Diagnose ein Rezept. Wir sind verpflichtet, die Erstbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes zu beginnen. Die Behandlung darf längstens 14 Tage unterbrochen werden, bei Krankheit, Urlaub etc. maximal 28 Tage.
Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Für Erwachsene gilt die gesetzliche Zuzahlung. Bitte ggf. Befreiungsausweis bei Aufnahme vorlegen.
Privat versicherte Patienten/-innen
Die Preise für therapeutische Leistungen orientieren sich an den beihilfefähigen Standardtarifen. Eine aktuelle Preisübersicht erhalten Sie in der Praxis. Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung.


